Im Namen und auf Rechnung der GTÜ biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Amtliche Untersuchungen:
- Hauptuntersuchungen nach §29 StVZO inkl. UMA*
- Gaswiederholungsprüfung GWP ** für LPG-Nachrüstanlagen (im Rahmen der HU, falls erforderlich)
- Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO (z.B. Leichtmetallräder, Tieferlegung)
- Fahrzeugbegutachtung nach §23 StVZO (Oldtimeruntersuchung)
- Untersuchungen nach §§41 und 42 BO-Kraft (Taxi, Personenbeförderung)
- es sind nur Fahrzeuge bis 3,5t prüfbar
- Fahrzeuge mit Radstand über 3,8m und insbesondere lange Wohnmobile mit Tandemachse hinten können nicht geprüft werden
* UMA: Untersuchung Motormanagement-/Abgasreinigungssystem
Die UMA entspricht der ehemaligen Abgasuntersuchung (AU)
** GWP für CNG: Aufgrund der aktuellen Prüfvorgaben für CNG-Tanks vom Februar 2025 kann ich hier keine GWP durchführen. Das Freilegen der Tanks alleine ist nicht mehr ausreichend. Eine Demontage Vorort kann nicht erfolgen. Zusätzlich würde das eine Gasanlagenprüfung erfordern, die ich nicht anbieten kann. Ausnahme für GWP: es kann bzw. muss eine zusätzliche Bescheinigung der GAP Stelle über die Korrosions- und Beschädigungsfreiheit der CNG-Tanks vorgelegt werden. Diese Bescheinigung darf innerhalb von 4 Wochen vor Durchführung der Hauptuntersuchung erstellt werden.
Nichtamtliche Untersuchungen:
- Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen nach DVGW-Arbeitsblatt G607 (DIN EN 1949) und Prüfungen von Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen nach BGV D34