Hinweise

Ergänzende Hinweise zur HU-Checkliste der GTÜ

Mit Erstzulassung 01.01.1990 ist bei PKW und LKW eine Leuchtweitenregulierung für das Abblendlicht vorgeschrieben. Diese MUSS beidseitig funktionieren. Bei Defekt ist dies im Rahmen der Hauptuntersuchung ein erheblicher Mangel, d.h. die Prüfplakette kann nicht erteilt werden. Im Parkhaus oder vor einer hellen Hauswand können sie diese Leuchtweitenregulierung selbst leicht überprüfen. Lassen sie diese ggf. vor der HU instand setzen. Achtung: bei Ausrüstung mit Xenonlicht verfügt ihr Fahrzeug über eine automatische Leuchtweitenregulierung, ein Regler im Cockpit fehlt hier! In Verbindung mit Xenonlicht muss auch die Scheinwerferreinigungsanlage funktionieren. Auch diese Funktion können sie vor der HU leicht selbst überprüfen.

Moderne Fahrzeuge verfügen über eine Vielzahl von elektronischen Funktionsgruppen, deren Defekt Ihnen über Kontrolllampen im Cockpit angezeigt werden. Leuchtet eine dieser Kontrolllämpchen auch nach dem Starten des Motors weiter, beispielsweise für den Airbag oder das ABS bzw. ESP, wird das im Rahmen der HU immer als erheblicher Mangel eingestuft. Das betrifft insbesondere auch die Motorkontrollleuchte. Grundsätzlich gilt also: leuchtet eine ihrer Kontrollleuchten und verlischt nach dem Starten des Motors nicht, lassen den im jeweiligen Fahrzeugsteuergerät gespeicherten Fehler vor der HU in der Fachwerkstatt überprüfen, ggf reparieren und löschen.

Gurtbänder auf Beschädigung, Leichtgängigkeit sowie die Aufrollfunktion und Gurtschlösser prüfen, auch hinten.

Seit 01.07.2012 hat sich auch die Bewertung diverser Mängel geändert. Einige Mängel im Bereich Beleuchtung, die früher als geringer Mangel eingestuft wurden und somit nicht zur Verweigerung der Plakette führten sind nun anders eingestuft. Es wird keine Plakette erteilt, wenn z.B. ein Abblendlicht oder ein Fernlicht, beide Begrenzungsleuchten vorne (umgangssprachlich Standlichter), die Nebelschlussleuchte oder der/die Rückfahrscheinwerfer nicht funktionieren. Es müssen mindestens 2 Bremsleuchten funktionieren, was für ältere Fahrzeuge ohne dritte Bremsleuchte bedeutet, dass der Ausfall eines Bremslichts als erheblicher Mangel eingestuft ist und somit keine Plakette erteilt wird. Grundsätzlich sollten sie ja ohnehin immer darauf achten, dass alle Lampen in Ordnung sind, aber spätestens bevor sie zur Hauptuntersuchung fahren ist also die Kontrolle der gesamten Beleuchtung angeraten.

Bei Motorrädern sollten sie vor der HU das Lenkkopflager auf Rastpunkte überprüfen. Der Verschleiß ist schleichend und wird häufig nicht bemerkt. Zur Überprüfung muss das Vorderrad unbelastet sein. Mit Hilfe einer zweiten Person lässt sich das in der Regel bewerkstelligen. Sollte ein Rastpunkt vorhanden sein, vor der HU instand setzen lassen.

Seit 01.07.2014 ist ja nun auch in Deutschland neben dem Verbandkasten (bitte das Ablaufdatum überprüfen) und dem Warndreieck auch eine Warnweste im Kraftfahrzeug (ausser Kräder) mitzuführen. Fehlt diese wird dies zwar nur als geringer Mangel notiert, aber trotzdem sollte sie natürlich an Bord sein und sinnvollerweise im Bereich um den Fahrersitz verstaut sein.